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   OLG Brandenburg, 13.02.2008 - 13 U 15/07   

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https://dejure.org/2008,17566
OLG Brandenburg, 13.02.2008 - 13 U 15/07 (https://dejure.org/2008,17566)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.02.2008 - 13 U 15/07 (https://dejure.org/2008,17566)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 13 U 15/07 (https://dejure.org/2008,17566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhaftigkeit eines Verfahrens aufgrund mangelnder Sachverhaltsaufklärung Forderungen aus Bauvorhaben betreffend ; Gebotenheit einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund neuen, nicht gemäß § 283 Zivilprozessordnung (ZPO) nachgelassenen Vorbringens; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 139 Abs. 4; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 283; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei verspätetem Sachvortrag wegen Hinweispflichtverletzung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2008 - 13 U 15/07
    Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund neuen, nicht gemäß § 283 ZPO nachgelassenen Vorbringens ist dann geboten, wenn dieses Vorbringen ergibt, dass es aufgrund eines nicht prozessordnungsgemäßen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (BGH NJW 2000, 142).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2008 - 13 U 15/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt das Gericht seiner Hinweispflicht nach den §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO nur dann, wenn es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, der von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmissverständlich hingewiesen und ihnen die Möglichkeit eröffnet hat, ihren Sachvortrag sachdienlich zu ergänzen (BGH MDR 1999, 758).
  • LG Bremen, 09.04.2009 - 2 O 2547/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB wegen

    Zu einer weitergehenden Überprüfung über ein solches Gutachten hinaus ist die Beklagte nicht verpflichtet, zumal keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieses Gutachtens dargelegt sind (vgl. OLG Oldenburg, Beschl.v. 02.05.2007, Az.: 13 U 15/07; OLG Celle, Beschl.v. 22.09.2008, Az.: 11 U 89/08).
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